Du bist nicht angemeldet.

victordriver

Betriebsanleitung Leser

Beiträge: 220

Wohnort: Ibbenbüren

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 BIS

  • Private Nachricht senden

18

Sonntag, 23. Mai 2021, 12:10

Mach doch ein Scharnier dran, dann hängt es immer gerade! :rolleyes:

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers victordriver, verfasst am Sonntag, 23. Mai 2021, 12:10 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


MadC

Forum Durchsucher

Beiträge: 71

Wohnort: Karlsbad

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 A

- H D
-
* * * *
  • Private Nachricht senden

17

Samstag, 15. Mai 2021, 22:03

... und wie ist die Geschichte mit der Illegalität der Motorhaubenaufsteller nun ausgegangen? ?(
Signatur von »MadC« Mit besten Grüßen aus dem Südwesten

Mathias

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers MadC, verfasst am Samstag, 15. Mai 2021, 22:03 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Andreas Höffner

unregistriert

16

Dienstag, 12. August 2008, 23:37

http://bundesrecht.juris.de/fzv/__10.html

Hier besonders:

(6) 1Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen: 1.bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,


Und 70/222 siehe unterer Link.

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Andreas Höffner, verfasst am Dienstag, 12. August 2008, 23:37 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Tille

Additive-Tanker

Beiträge: 1 670

Wohnort: Tunsel

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

  • Private Nachricht senden

15

Dienstag, 12. August 2008, 23:15

Zitat

Original von Jürgen Illtz
Die deutschen Erlasse und Regeln sind mit Sicherheit noch beknackter!! :daumhoch:


Ich konnte noch keine finden!
Vielleicht gibt es hier sowas gar nicht, und die Interpretation des EG-Gesetzes bleibt jedem TÃœV selbst Ãœberlassen?

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Tille, verfasst am Dienstag, 12. August 2008, 23:15 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Jürgen Illtz

unregistriert

14

Dienstag, 12. August 2008, 22:56

Die deutschen Erlasse und Regeln sind mit Sicherheit noch beknackter!! :daumhoch:

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Jürgen Illtz, verfasst am Dienstag, 12. August 2008, 22:56 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Andreas Höffner

unregistriert

13

Dienstag, 12. August 2008, 22:50

Oh, jetzt seh' ich's auch. Aber sind wir nicht alle ein wenig EU...?

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Andreas Höffner, verfasst am Dienstag, 12. August 2008, 22:50 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Tille

Additive-Tanker

Beiträge: 1 670

Wohnort: Tunsel

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

  • Private Nachricht senden

12

Dienstag, 12. August 2008, 22:45

Sehe ich richtig das der Link, abgesehen von 70/222 EWG (Anbringung der Kennzeichen) nur für Österreich gilt?

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Tille, verfasst am Dienstag, 12. August 2008, 22:45 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Andreas Höffner

unregistriert

11

Donnerstag, 7. August 2008, 08:58

Nö, die Neigung des Kennzeichens ist Teil der Betriebserlaubnis und wird normalerweise nicht extra aufgeführt, sondern wurde bei erstmaliger Erteilung durch das KBA festgehalten. Trotzdem zählt dies zu den Dingen, die man nicht verändern darf.

"- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt."

Ihr müßt Euch den Wust an Vorschriften mal ansehen, da seh'n wir mal wieder, wozu wir die EU brauchen:


www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/do…/erlass_r02.doc

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Andreas Höffner, verfasst am Donnerstag, 7. August 2008, 08:58 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Tille

Additive-Tanker

Beiträge: 1 670

Wohnort: Tunsel

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

  • Private Nachricht senden

10

Donnerstag, 7. August 2008, 08:39

Bei meinen 500ern steht nichts von Kennzeichen neigung in den Papieren.

Fahr ich jetzt Serienmäßig Illegal???

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Tille, verfasst am Donnerstag, 7. August 2008, 08:39 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Andreas Höffner

unregistriert

9

Mittwoch, 6. August 2008, 22:58

Hinteres amtliches Kennzeichen sieben Grad gegen Fahrtrichtung.

Was ist jetzt daran nicht zu verstehen? Das heißt, daß das hintere Kennzeichen nicht senkrecht ist, sondern sieben Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt. Und mit dem Haubenaufsteller werdens mehr. Nix zweizeilig, nix Größe.

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Andreas Höffner, verfasst am Mittwoch, 6. August 2008, 22:58 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Fiatos

Sportauspuff Blender

Beiträge: 4 271

Wohnort: Steinfurt

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

  • Private Nachricht senden

8

Mittwoch, 6. August 2008, 22:35

Was hat der Briefeintrag mit der Größe des Kennzeichens zu tun?
Signatur von »Fiatos« Bilder vom Alfa 126

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Fiatos, verfasst am Mittwoch, 6. August 2008, 22:35 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Andreas Höffner

unregistriert

7

Mittwoch, 6. August 2008, 20:34

-Zeilig, nicht -teilig.

Aber das sagt das trotzdem nicht aus. Das stand bei mir in fast jedem Opel drin.

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Andreas Höffner, verfasst am Mittwoch, 6. August 2008, 20:34 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andreas Höffner« (6. August 2008, 20:37)


mattes1965

Ventile Prüfer

Beiträge: 4 596

Wohnort: Kaarst

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

  • Private Nachricht senden

6

Mittwoch, 6. August 2008, 20:31

Zitat

Original von cento-venti-sei
Zwergziege, der eintrag im Brief erlaubt dir ein zweizeiliges Kennzeichen an der Motorhaube zu haben! :klugscheiß:

Zitat

Original von Zwergziege
Hy,
könnte schon sein.
Bei mir steht im Brief aber folgendes :


nein,von zweiteilig steht da nichts, :klugscheiß:

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers mattes1965, verfasst am Mittwoch, 6. August 2008, 20:31 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


cento-venti-sei

Schlüsselstarter

Beiträge: 415

Wohnort: Langwedel

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 A

  • Private Nachricht senden

5

Mittwoch, 6. August 2008, 20:21

Zwergziege, der eintrag im Brief erlaubt dir ein zweizeiliges Kennzeichen an der Motorhaube zu haben! :klugscheiß:

Zitat

Original von Zwergziege
Hy,
könnte schon sein.
Bei mir steht im Brief aber folgendes :
Signatur von »cento-venti-sei«
:-) ICH FAHRE EIN ITALIENISCHEN SPORTWAGEN MIT "F" :-)

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers cento-venti-sei, verfasst am Mittwoch, 6. August 2008, 20:21 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Zwergziege

Felgen Polierer

Beiträge: 6 990

Wohnort: Remscheid

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

- R S
-
B J 7 6 H
  • Private Nachricht senden

4

Dienstag, 5. August 2008, 23:43

Hy,
könnte schon sein.
Bei mir steht im Brief aber folgendes :
»Zwergziege« hat folgende Datei angehängt:
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Zwergziege, verfasst am Dienstag, 5. August 2008, 23:43 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Jürgen Illtz

unregistriert

3

Dienstag, 5. August 2008, 23:17

Echt?? Ja klar ist irgendwie logisch! Aber schon wegen so ein bischen??
Oder verarscht du uns jetzt?????? :daumhoch: :daumhoch:

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Jürgen Illtz, verfasst am Dienstag, 5. August 2008, 23:17 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Andreas Höffner

unregistriert

2

Dienstag, 5. August 2008, 23:14

Thema Haubenaufsteller: Ihr wißt aber schon, daß dadurch die Betriebserlaubnis erlischt? Neigung des Kennzeichens zur Fahrbahn...

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Andreas Höffner, verfasst am Dienstag, 5. August 2008, 23:14 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


lufti

Dieseltanker

  • »lufti« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 149

Wohnort: Babenhausen

Diesen Fiat habe ich: noch keinen

  • Private Nachricht senden

1

Dienstag, 5. August 2008, 23:06

Haubenaufsteller

im guten bzw neuwertigen Zustand

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers lufti, verfasst am Dienstag, 5. August 2008, 23:06 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Counter:

Besucher heute: 52 579 | Besucher gestern: 73 257 | Besucher gesamt: 39 439 868 | Besucher Tagesrekord: 193 986 |

Alter (in Tagen): 6 709,55 | Gezählt seit: 15. November 2005, 01:01